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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Graitschen b. Bürgel

Hebesätze Graitschen b. Bürgel

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074028 · 400 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Graitschen b. Bürgel ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wo Graitschen b. Bürgel im Vergleich steht

Der Wert von 360 % ordnet Graitschen b. Bürgel im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 513 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 57 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 407-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Graitschen b. Bürgel ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Graitschen b. Bürgel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Graitschen b. Bürgel 360 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Graitschen b. Bürgel auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Graitschen b. Bürgel mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Graitschen b. Bürgel Grundsteuer B
Nausnitz 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Großlöbichau 357 % −3 Prozentpunkte 389 %
Möckern 357 % −3 Prozentpunkte 405 %
Poxdorf 357 % −3 Prozentpunkte 389 %
Petersberg 350 % −10 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Graitschen b. Bürgel in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 360 % macht daraus 12.033,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Graitschen b. Bürgel beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Graitschen b. Bürgel nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Graitschen b. Bürgel noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Graitschen b. Bürgel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Graitschen b. Bürgel?

Graitschen b. Bürgel setzt 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.033,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Graitschen b. Bürgel?

Graitschen b. Bürgel setzt die Grundsteuer B auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Graitschen b. Bürgel hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Graitschen b. Bürgel liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Graitschen b. Bürgel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Graitschen b. Bürgel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.