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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Rudolstadt

Hebesätze Rudolstadt

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073076 · 24.630 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rudolstadt, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rudolstadt beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Rudolstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rudolstadt im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 14-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rudolstadt im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rudolstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rudolstadt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rudolstadt Grundsteuer B
Allendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Deesbach 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Hohenwarte 395 % 0 Prozentpunkte 250 %
Katzhütte 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Kaulsdorf 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Rudolstadt konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Rudolstadt nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rudolstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rudolstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rudolstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rudolstadt?

Rudolstadt setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rudolstadt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 402 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rudolstadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 395 % liegt der Satz von Rudolstadt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rudolstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rudolstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.