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Bayern Landkreis Ansbach Rothenburg ob der Tauber

Hebesätze Rothenburg ob der Tauber

Landkreis Ansbach · AGS 09571193 · 11.342 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rothenburg ob der Tauber, GKSt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rothenburg ob der Tauber ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Ansbach liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Rothenburg ob der Tauber hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Rothenburg ob der Tauber im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 202-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rothenburg ob der Tauber im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rothenburg ob der Tauber, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rothenburg ob der Tauber 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ansbach 350 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 58 Gemeinden im Landkreis Ansbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rothenburg ob der Tauber auf Platz 44, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Rothenburg ob der Tauber liegt

Gemeinden im Landkreis Ansbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rothenburg ob der Tauber Grundsteuer B
Aurach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Bruckberg 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Dentlein a.Forst 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dinkelsbühl 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Dürrwangen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Rothenburg ob der Tauber konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rothenburg ob der Tauber, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rothenburg ob der Tauber noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rothenburg ob der Tauber

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rothenburg ob der Tauber?

In Rothenburg ob der Tauber gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rothenburg ob der Tauber?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rothenburg ob der Tauber hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Rothenburg ob der Tauber liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rothenburg ob der Tauber durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rothenburg ob der Tauber
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.