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Niedersachsen Landkreis Rotenburg (Wümme) Rotenburg (Wümme)

Hebesätze Rotenburg (Wümme)

Landkreis Rotenburg (Wümme) · AGS 03357039 · 22.439 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rotenburg (Wümme), Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rotenburg (Wümme) beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Rotenburg (Wümme) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rotenburg (Wümme) im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 805 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 79-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rotenburg (Wümme) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rotenburg (Wümme), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rotenburg (Wümme) 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rotenburg (Wümme) 400 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rotenburg (Wümme) auf Platz 56, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Rotenburg (Wümme) liegt

Gemeinden im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rotenburg (Wümme) Grundsteuer B
Brockel 430 % 0 Prozentpunkte 420 %
Fintel 420 % −10 Prozentpunkte 550 %
Groß Meckelsen 420 % −10 Prozentpunkte 500 %
Helvesiek 420 % −10 Prozentpunkte 550 %
Hemslingen 420 % −10 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Rotenburg (Wümme) konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rotenburg (Wümme), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rotenburg (Wümme) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rotenburg (Wümme)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rotenburg (Wümme)?

In Rotenburg (Wümme) gilt ein Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.372,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rotenburg (Wümme)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rotenburg (Wümme) hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rotenburg (Wümme) von 400 % liegt der Satz von Rotenburg (Wümme) 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rotenburg (Wümme). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rotenburg (Wümme)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.