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Thüringen Saale-Orla-Kreis Rosenthal am Rennsteig

Hebesätze Rosenthal am Rennsteig

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075136 · 3.883 Einwohner

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rosenthal am Rennsteig setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 383 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wo Rosenthal am Rennsteig im Vergleich steht

Der Wert von 383 % ordnet Rosenthal am Rennsteig im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 12 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 90 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 114-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rosenthal am Rennsteig nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosenthal am Rennsteig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosenthal am Rennsteig 383 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenthal am Rennsteig auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Rosenthal am Rennsteig

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosenthal am Rennsteig Grundsteuer B
Gefell 383 % 0 Prozentpunkte 404 %
Hirschberg 383 % 0 Prozentpunkte 404 %
Bodelwitz 395 % +12 Prozentpunkte 389 %
Dittersdorf 395 % +12 Prozentpunkte 395 %
Döbritz 395 % +12 Prozentpunkte 405 %

Ein Rechenbeispiel für Rosenthal am Rennsteig

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 383 % macht daraus 12.801,78 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Rosenthal am Rennsteig legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rosenthal am Rennsteig fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenthal am Rennsteig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenthal am Rennsteig?

Der Hebesatz liegt bei 383 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.801,78 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenthal am Rennsteig?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rosenthal am Rennsteig hoch?

Gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt der Satz von Rosenthal am Rennsteig 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rosenthal am Rennsteig selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rosenthal am Rennsteig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.