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Thüringen Saale-Orla-Kreis Gefell

Hebesätze Gefell

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075131 · 2.433 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gefell, Stadt

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gefell beträgt 383 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wo Gefell im Vergleich steht

Der Wert von 383 % ordnet Gefell im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 12 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 90 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 162-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gefell im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gefell, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gefell 383 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gefell auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Gefell mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gefell Grundsteuer B
Hirschberg 383 % 0 Prozentpunkte 404 %
Rosenthal am Rennsteig 383 % 0 Prozentpunkte 395 %
Bodelwitz 395 % +12 Prozentpunkte 389 %
Dittersdorf 395 % +12 Prozentpunkte 395 %
Döbritz 395 % +12 Prozentpunkte 405 %

Was die Gewerbesteuer in Gefell konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 383 % macht daraus 12.801,78 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Gefell beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gefell, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gefell noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gefell

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gefell?

Gefell setzt 383 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.801,78 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gefell?

Die Grundsteuer B liegt bei 404 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Gefell hoch?

Im Vergleich zum Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt Gefell 12 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gefell legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gefell
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.