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Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Rosenkopf

Hebesätze Rosenkopf

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340223 · 375 Einwohner

Gewerbesteuer
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rosenkopf beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Rosenkopf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rosenkopf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 385 % setzen bundesweit 145 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.493-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rosenkopf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosenkopf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosenkopf 385 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenkopf auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Rosenkopf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosenkopf Grundsteuer B
Bundenthal 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dellfeld 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dietrichingen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %
Großbundenbach 385 % 0 Prozentpunkte 500 %
Großsteinhausen 385 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Rosenkopf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 385 % ergibt das 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Rosenkopf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rosenkopf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rosenkopf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenkopf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenkopf?

Rosenkopf setzt 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.868,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenkopf?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rosenkopf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südwestpfalz von 380 % liegt der Satz von Rosenkopf 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rosenkopf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rosenkopf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.