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Niedersachsen Landkreis Harburg Rosengarten

Hebesätze Rosengarten

Landkreis Harburg · AGS 03353029 · 13.786 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rosengarten aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Harburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Rosengarten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rosengarten im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 147-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rosengarten nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosengarten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosengarten 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Harburg 390 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 42 Gemeinden im Landkreis Harburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosengarten auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Rosengarten

Gemeinden im Landkreis Harburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosengarten Grundsteuer B
Brackel 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Hanstedt 420 % 0 Prozentpunkte 420 %
Jesteburg 420 % 0 Prozentpunkte 525 %
Neu Wulmstorf 420 % 0 Prozentpunkte 560 %
Otter 420 % 0 Prozentpunkte 430 %

Ein Rechenbeispiel für Rosengarten

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Rosengarten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rosengarten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosengarten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosengarten?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosengarten?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rosengarten hoch?

Gemessen am Median Landkreis Harburg von 390 % liegt der Satz von Rosengarten 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rosengarten selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Rosengarten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.