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Thüringen Saale-Orla-Kreis Rosendorf

Hebesätze Rosendorf

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075093 · 165 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rosendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wie Rosendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Rosendorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 62 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 357 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 570-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rosendorf ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosendorf 357 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosendorf auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosendorf Grundsteuer B
Dreitzsch 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Görkwitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kirschkau 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lemnitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Miesitz 357 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Rosendorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 357 % Hebesatz sind 11.932,73 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rosendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rosendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosendorf?

357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosendorf?

Rosendorf setzt die Grundsteuer B auf 389 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rosendorf hoch?

Rosendorf liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rosendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rosendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.