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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Roggendorf

Hebesätze Roggendorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074068 · 1.057 Einwohner

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Roggendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 51 Prozentpunkte.

Was der Wert für Roggendorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Roggendorf im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 697 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 231-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Roggendorf vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Roggendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Roggendorf 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +51 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Roggendorf auf Platz 82, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Roggendorf Grundsteuer B
Bernstorf 400 % −10 Prozentpunkte 480 %
Rüting 391 % −19 Prozentpunkte 439 %
Benz 390 % −20 Prozentpunkte 438 %
Blowatz 390 % −20 Prozentpunkte 438 %
Boiensdorf 390 % −20 Prozentpunkte 438 %

Wie viel Gewerbesteuer in Roggendorf anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Roggendorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Roggendorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Roggendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Roggendorf?

410 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.704,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Roggendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 460 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Roggendorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt der Satz von Roggendorf 51 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Roggendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Roggendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.