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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Bernstorf

Hebesätze Bernstorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074005 · 377 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bernstorf beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 41 Prozentpunkte.

Wo Bernstorf im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Bernstorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 578-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bernstorf im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bernstorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bernstorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernstorf auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bernstorf Grundsteuer B
Rüting 391 % −9 Prozentpunkte 439 %
Benz 390 % −10 Prozentpunkte 438 %
Blowatz 390 % −10 Prozentpunkte 438 %
Boiensdorf 390 % −10 Prozentpunkte 438 %
Hornstorf 390 % −10 Prozentpunkte 438 %

Was die Gewerbesteuer in Bernstorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bernstorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bernstorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernstorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernstorf?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernstorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bernstorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Bernstorf liegt 41 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bernstorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Bernstorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.