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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Behlendorf

Hebesätze Behlendorf

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053008 · 405 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Behlendorf beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wo Behlendorf im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Behlendorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 765-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Behlendorf im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Behlendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Behlendorf 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Behlendorf auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Behlendorf liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Behlendorf Grundsteuer B
Basthorst 300 % 0 Prozentpunkte 240 %
Berkenthin 300 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bliestorf 300 % 0 Prozentpunkte 335 %
Dahmker 300 % 0 Prozentpunkte 280 %
Dalldorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Behlendorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Behlendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Behlendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Behlendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Behlendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Behlendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Behlendorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt der Satz von Behlendorf 24 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Behlendorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Behlendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.