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Hebesätze Roden
In Roden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.
Was der Wert für Roden bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Roden im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.917-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Roden ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Roden | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Main-Spessart | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −45 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Roden auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Roden liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Roden | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kreuzwertheim | 300 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Birkenfeld | 320 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
| Frammersbach | 320 % | +20 Prozentpunkte | 480 % |
| Gössenheim | 320 % | +20 Prozentpunkte | 350 % |
| Neuendorf | 320 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Roden in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Roden nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Roden noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Roden
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Roden?
300 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.027,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Roden?
Die Grundsteuer B liegt bei 300 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Roden hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Roden liegt 45 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Roden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.