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Hebesätze Rivenich
Rivenich setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Rivenich zum Landesdurchschnitt liegt
Rivenich liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 145 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 385 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.453 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 894-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Rivenich im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rivenich | 385 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bernkastel-Wittlich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rivenich auf Platz 72, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Rivenich liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rivenich | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dhronecken | 385 % | 0 Prozentpunkte | 650 % |
| Gielert | 385 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Reil | 385 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Altrich | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
| Bausendorf | 380 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Rivenich an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 385 % Hebesatz sind 12.868,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Rivenich selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Rivenich noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rivenich
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rivenich?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 385 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.868,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rivenich?
420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Rivenich hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Bernkastel-Wittlich von 380 % liegt Rivenich 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Rivenich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.