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Thüringen Landkreis Weimarer Land Rittersdorf

Hebesätze Rittersdorf

Landkreis Weimarer Land · AGS 16071079 · 273 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
301 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rittersdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Rittersdorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rittersdorf im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 486-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rittersdorf ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rittersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rittersdorf 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weimarer Land 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rittersdorf auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rittersdorf Grundsteuer B
Bad Berka 395 % 0 Prozentpunkte 391 %
Ballstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Döbritschen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Eberstedt 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Frankendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %

Was der Hebesatz in Rittersdorf in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Rittersdorf nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rittersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rittersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rittersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rittersdorf?

Rittersdorf setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rittersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rittersdorf hoch?

Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 %. Rittersdorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rittersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rittersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.