Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Waldshut Rickenbach

Hebesätze Rickenbach

Landkreis Waldshut · AGS 08337090 · 3.911 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Rickenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Waldshut liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Rickenbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rickenbach im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 657-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rickenbach im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rickenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rickenbach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldshut 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Waldshut mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rickenbach auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Rickenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Waldshut mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rickenbach Grundsteuer B
Grafenhausen 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Häusern 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Höchenschwand 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Ibach 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Lauchringen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Was die Gewerbesteuer in Rickenbach konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Rickenbach beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rickenbach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rickenbach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rickenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rickenbach?

350 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.698,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rickenbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rickenbach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Waldshut von 350 % liegt Rickenbach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rickenbach selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Rickenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.