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Rheinland-Pfalz Landkreis Germersheim Rheinzabern

Hebesätze Rheinzabern

Landkreis Germersheim · AGS 07334024 · 5.052 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rheinzabern gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Germersheim liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Rheinzabern bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rheinzabern im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 126-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rheinzabern ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheinzabern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheinzabern 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Germersheim 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Germersheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheinzabern auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Rheinzabern mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Germersheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheinzabern Grundsteuer B
Erlenbach bei Kandel 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Freisbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hagenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hatzenbühl 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Hördt 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Rheinzabern in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Rheinzabern beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rheinzabern nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rheinzabern noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheinzabern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheinzabern?

In Rheinzabern gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheinzabern?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rheinzabern hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Rheinzabern liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rheinzabern durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rheinzabern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.