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Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Rheinstetten

Hebesätze Rheinstetten

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215108 · 20.524 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rheinstetten, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rheinstetten beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Rheinstetten im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Rheinstetten im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 102-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Rheinstetten im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheinstetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheinstetten 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheinstetten auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheinstetten Grundsteuer B
Bretten 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Waghäusel 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bruchsal 380 % −20 Prozentpunkte 395 %
Ettlingen 380 % −20 Prozentpunkte 380 %
Oberderdingen 380 % −20 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Rheinstetten an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Rheinstetten nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Rheinstetten selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Rheinstetten noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheinstetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheinstetten?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheinstetten?

360 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rheinstetten hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Karlsruhe von 350 % liegt Rheinstetten 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rheinstetten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Rheinstetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.