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Baden-Württemberg Ortenaukreis Rheinau

Hebesätze Rheinau

Ortenaukreis · AGS 08317153 · 11.300 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rheinau, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rheinau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Rheinau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rheinau im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 230-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rheinau im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rheinau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rheinau 370 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rheinau auf Platz 41, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Rheinau

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rheinau Grundsteuer B
Friesenheim 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Nordrach 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Renchen 370 % 0 Prozentpunkte 360 %
Lautenbach 375 % +5 Prozentpunkte 375 %
Achern 360 % −10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Rheinau konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rheinau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rheinau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rheinau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rheinau?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rheinau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rheinau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Rheinau liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rheinau. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rheinau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.