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Hebesätze Reiskirchen
Reiskirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 545 %. Der Median Landkreis Gießen liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wo Reiskirchen im Vergleich steht
Der Wert von 425 % ordnet Reiskirchen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 38 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 162-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Reiskirchen nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reiskirchen | 425 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Gießen | 420 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +45 Prozentpunkte |
Von 18 Gemeinden im Landkreis Gießen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reiskirchen auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Reiskirchen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reiskirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Buseck | 420 % | −5 Prozentpunkte | 420 % |
| Fernwald | 430 % | +5 Prozentpunkte | 470 % |
| Gießen | 420 % | −5 Prozentpunkte | 600 % |
| Grünberg | 430 % | +5 Prozentpunkte | 490 % |
| Laubach | 420 % | −5 Prozentpunkte | 500 % |
Ein Rechenbeispiel für Reiskirchen
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 425 % macht daraus 14.205,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Reiskirchen beschließt
Reiskirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Reiskirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Reiskirchen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.920.862 Euro | 570 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 487.601 Euro | 47 Euro |
| Grundsteuer B | 1.896.255 Euro | 183 Euro |
| Grundsteuer A | 44.084 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 10.389 | |
Reiskirchen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 570 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reiskirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reiskirchen?
425 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.205,63 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reiskirchen?
Reiskirchen setzt die Grundsteuer B auf 545 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Reiskirchen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Gießen von 420 % liegt der Satz von Reiskirchen 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Reiskirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.