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Rheinland-Pfalz Landkreis Kaiserslautern Reichenbach-Steegen

Hebesätze Reichenbach-Steegen

Landkreis Kaiserslautern · AGS 07335501 · 1.447 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
515 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Reichenbach-Steegen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 515 %. Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Reichenbach-Steegen hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Reichenbach-Steegen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 472-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Reichenbach-Steegen vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reichenbach-Steegen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reichenbach-Steegen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kaiserslautern 400 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reichenbach-Steegen auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reichenbach-Steegen Grundsteuer B
Bann 400 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bruchmühlbach-Miesau 400 % 0 Prozentpunkte 522 %
Frankelbach 400 % 0 Prozentpunkte 480 %
Hauptstuhl 400 % 0 Prozentpunkte 485 %
Heiligenmoschel 400 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Reichenbach-Steegen anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Reichenbach-Steegen nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Reichenbach-Steegen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Reichenbach-Steegen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reichenbach-Steegen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reichenbach-Steegen?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reichenbach-Steegen?

515 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Reichenbach-Steegen hoch?

Der Median Landkreis Kaiserslautern liegt bei 400 %. Reichenbach-Steegen liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reichenbach-Steegen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Reichenbach-Steegen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.