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Bayern Landkreis Lichtenfels Redwitz a.d.Rodach

Hebesätze Redwitz a.d.Rodach

Landkreis Lichtenfels · AGS 09478155 · 3.357 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Redwitz a.d.Rodach beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Lichtenfels liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Redwitz a.d.Rodach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Redwitz a.d.Rodach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 896-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Redwitz a.d.Rodach vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Redwitz a.d.Rodach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Redwitz a.d.Rodach 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lichtenfels 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Lichtenfels mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Redwitz a.d.Rodach auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lichtenfels mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Redwitz a.d.Rodach Grundsteuer B
Altenkunstadt 350 % +10 Prozentpunkte 340 %
Burgkunstadt 350 % +10 Prozentpunkte 340 %
Ebensfeld 350 % +10 Prozentpunkte 340 %
Weismain 350 % +10 Prozentpunkte 340 %
Bad Staffelstein 380 % +40 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Redwitz a.d.Rodach anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Redwitz a.d.Rodach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Redwitz a.d.Rodach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Redwitz a.d.Rodach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Redwitz a.d.Rodach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Redwitz a.d.Rodach?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Redwitz a.d.Rodach hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Lichtenfels von 380 % liegt Redwitz a.d.Rodach 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Redwitz a.d.Rodach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Redwitz a.d.Rodach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.