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Bayern Landkreis Roth Rednitzhembach

Hebesätze Rednitzhembach

Landkreis Roth · AGS 09576137 · 7.036 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rednitzhembach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Roth liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Rednitzhembach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rednitzhembach im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 375-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rednitzhembach im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rednitzhembach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rednitzhembach 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Roth 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 16 Gemeinden im Landkreis Roth mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rednitzhembach auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Rednitzhembach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Roth mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rednitzhembach Grundsteuer B
Georgensgmünd 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Kammerstein 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Röttenbach 340 % 0 Prozentpunkte 420 %
Schwanstetten 350 % +10 Prozentpunkte 320 %
Spalt 350 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Rednitzhembach konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Rednitzhembach beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rednitzhembach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rednitzhembach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rednitzhembach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rednitzhembach?

Rednitzhembach setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rednitzhembach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rednitzhembach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Roth von 340 % liegt der Satz von Rednitzhembach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rednitzhembach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rednitzhembach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.