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Thüringen Saale-Holzland-Kreis Rauschwitz

Hebesätze Rauschwitz

Saale-Holzland-Kreis · AGS 16074073 · 213 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
215 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Rauschwitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 95 Prozentpunkte.

Was der Wert für Rauschwitz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rauschwitz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 3 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 537-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Rauschwitz im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rauschwitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rauschwitz 300 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Holzland-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 −95 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rauschwitz auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Rauschwitz

Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rauschwitz Grundsteuer B
Gösen 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Mertendorf 297 % −3 Prozentpunkte 389 %
Waltersdorf 320 % +20 Prozentpunkte 320 %
Petersberg 350 % +50 Prozentpunkte 320 %
Ruttersdorf-Lotschen 350 % +50 Prozentpunkte 375 %

Gewerbesteuer in Rauschwitz an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Rauschwitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Rauschwitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rauschwitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rauschwitz?

Rauschwitz setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rauschwitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rauschwitz hoch?

Gemessen am Median Saale-Holzland-Kreis von 395 % liegt der Satz von Rauschwitz 95 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rauschwitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Rauschwitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.