Bayern › Landkreis Mühldorf a.Inn ›Rattenkirchen
Hebesätze Rattenkirchen
In Rattenkirchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Mühldorf a.Inn liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Rattenkirchen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rattenkirchen im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.924-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Rattenkirchen nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rattenkirchen | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mühldorf a.Inn | 350 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rattenkirchen auf Platz 22, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Rattenkirchen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rattenkirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Gars a.Inn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Heldenstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Rechtmehring | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Zangberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Waldkraiburg | 390 % | +10 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Rattenkirchen
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Rattenkirchen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Rattenkirchen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rattenkirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rattenkirchen?
Rattenkirchen setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rattenkirchen?
Die Grundsteuer B liegt bei 420 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Rattenkirchen hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Rattenkirchen liegt 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Rattenkirchen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.