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Rheinland-Pfalz Landkreis Kusel Quirnbach/Pfalz

Hebesätze Quirnbach/Pfalz

Landkreis Kusel · AGS 07336501 · 509 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Quirnbach/Pfalz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Quirnbach/Pfalz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Quirnbach/Pfalz im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.230-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Quirnbach/Pfalz ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Quirnbach/Pfalz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Quirnbach/Pfalz 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kusel 384 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Quirnbach/Pfalz auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Kusel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Quirnbach/Pfalz Grundsteuer B
Albessen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altenkirchen 380 % 0 Prozentpunkte 600 %
Bedesbach 380 % 0 Prozentpunkte 476 %
Börsborn 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Breitenbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Quirnbach/Pfalz in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Quirnbach/Pfalz nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Quirnbach/Pfalz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Quirnbach/Pfalz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Quirnbach/Pfalz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Quirnbach/Pfalz?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Quirnbach/Pfalz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Quirnbach/Pfalz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kusel von 384 % liegt Quirnbach/Pfalz 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Quirnbach/Pfalz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Quirnbach/Pfalz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.