Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Diepholz Quernheim

Hebesätze Quernheim

Landkreis Diepholz · AGS 03251029 · 509 Einwohner

Gewerbesteuer
415 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Quernheim beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Diepholz liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Quernheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Quernheim im höchsten Fünftel; der Satz von 415 % kommt insgesamt 59 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 707 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 914-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Quernheim im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Quernheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Quernheim 415 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Diepholz 390 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Diepholz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Quernheim auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Quernheim liegt

Gemeinden im Landkreis Diepholz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Quernheim Grundsteuer B
Brockum 415 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hüde 415 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lembruch 415 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lemförde, Flecken 415 % 0 Prozentpunkte 400 %
Marl 415 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Quernheim an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 415 % sind das 13.871,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Quernheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Quernheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Quernheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Quernheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 415 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.871,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Quernheim?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Quernheim hoch?

Quernheim liegt 25 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Diepholz von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Quernheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Quernheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.