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Bayern Landkreis Landsberg am Lech Pürgen

Hebesätze Pürgen

Landkreis Landsberg am Lech · AGS 09181141 · 3.644 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pürgen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Landsberg am Lech liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Pürgen zum Landesdurchschnitt liegt

Pürgen liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 828-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Pürgen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pürgen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pürgen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Landsberg am Lech 340 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pürgen auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Pürgen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pürgen Grundsteuer B
Finning 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Geltendorf 330 % +10 Prozentpunkte 330 %
Reichling 310 % −10 Prozentpunkte 330 %
Thaining 330 % +10 Prozentpunkte 370 %
Utting am Ammersee 310 % −10 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Pürgen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Pürgen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Pürgen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pürgen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pürgen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pürgen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pürgen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pürgen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Landsberg am Lech von 340 % liegt der Satz von Pürgen 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Pürgen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pürgen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.