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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Pritzier

Hebesätze Pritzier

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076116 · 454 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
1.150 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Pritzier gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Pritzier hoch?

89 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 381 % fest. Damit liegt Pritzier im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 525-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pritzier im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pritzier, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pritzier 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pritzier auf Platz 90, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Pritzier mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pritzier Grundsteuer B
Barnin 381 % 0 Prozentpunkte 438 %
Brenz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Domsühl 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Goldberg 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Gorlosen 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Was die Gewerbesteuer in Pritzier konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 381 %, also 12.734,93 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Pritzier beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pritzier, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pritzier noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pritzier

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pritzier?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pritzier?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 427 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pritzier hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt der Satz von Pritzier 3 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pritzier. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Pritzier
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.