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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Pripsleben

Hebesätze Pripsleben

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071120 · 244 Einwohner

Gewerbesteuer
371 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
406 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
349 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pripsleben setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 371 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 406 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Pripsleben zum Landesdurchschnitt liegt

Pripsleben liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 371 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 315 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 667-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Pripsleben im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pripsleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pripsleben 371 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pripsleben auf Platz 70, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pripsleben Grundsteuer B
Altenhagen 370 % −1 Prozentpunkte 406 %
Ankershagen, Schliemanngemeinde 370 % −1 Prozentpunkte 412 %
Klocksin 370 % −1 Prozentpunkte 420 %
Kratzeburg 370 % −1 Prozentpunkte 420 %
Kuckssee 370 % −1 Prozentpunkte 412 %

Gewerbesteuer in Pripsleben an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 371 % Hebesatz sind 12.400,68 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 300,82 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Pripsleben nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Pripsleben selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pripsleben noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pripsleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pripsleben?

In Pripsleben gilt ein Hebesatz von 371 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.400,68 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pripsleben?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 406 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pripsleben hoch?

Pripsleben liegt 9 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Pripsleben selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pripsleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.