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Hebesätze Prem
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Prem aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Prem hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Prem im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.956-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Prem vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Prem | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weilheim-Schongau | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Prem auf Platz 15, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Prem
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Prem | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eberfing | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Hohenpeißenberg | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Pähl | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Rottenbuch | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Seeshaupt | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Prem anfällt
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Prem und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Prem ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Prem
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Prem?
In Prem gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Prem?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Prem hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Prem liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Prem selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.