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Bayern Landkreis Bamberg Pommersfelden

Hebesätze Pommersfelden

Landkreis Bamberg · AGS 09471172 · 3.051 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pommersfelden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Pommersfelden bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pommersfelden im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 992-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Pommersfelden ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pommersfelden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pommersfelden 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bamberg 360 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pommersfelden auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Pommersfelden mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bamberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pommersfelden Grundsteuer B
Lauter 340 % 0 Prozentpunkte 420 %
Oberhaid 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Altendorf 350 % +10 Prozentpunkte 330 %
Burgwindheim 350 % +10 Prozentpunkte 370 %
Kemmern 330 % −10 Prozentpunkte 370 %

Was der Hebesatz in Pommersfelden in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Pommersfelden beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pommersfelden nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Pommersfelden noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pommersfelden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pommersfelden?

In Pommersfelden gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pommersfelden?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pommersfelden hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bamberg von 360 % liegt der Satz von Pommersfelden 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pommersfelden. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Pommersfelden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.