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Bayern Landkreis Weilheim-Schongau Polling

Hebesätze Polling

Landkreis Weilheim-Schongau · AGS 09190142 · 3.613 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Polling ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Weilheim-Schongau liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Polling zum Landesdurchschnitt liegt

Polling liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.003 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 838-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Polling ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Polling, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Polling 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weilheim-Schongau 350 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Polling auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Polling liegt

Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Polling Grundsteuer B
Antdorf 340 % −5 Prozentpunkte 330 %
Eberfing 350 % +5 Prozentpunkte 340 %
Habach 340 % −5 Prozentpunkte 330 %
Hohenpeißenberg 350 % +5 Prozentpunkte 340 %
Pähl 350 % +5 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Polling in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Polling nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Polling noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Polling

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Polling?

345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Polling?

Polling setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Polling hoch?

Gemessen am Median Landkreis Weilheim-Schongau von 350 % liegt der Satz von Polling 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Polling per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Polling
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.