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Hebesätze Poggensee
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Poggensee aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.
Was der Wert für Poggensee bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Poggensee im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 434 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 813-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Poggensee nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Poggensee | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Herzogtum Lauenburg | 324 % | Berichtsjahr 2024 | +26 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Poggensee auf Platz 94, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Poggensee | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Güster | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Krüzen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Schulendorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Siebeneichen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Steinhorst | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
Ein Rechenbeispiel für Poggensee
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Poggensee legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Poggensee fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Poggensee
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 212.159 Euro | 570 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 21.213 Euro | 57 Euro |
| Grundsteuer B | 36.593 Euro | 98 Euro |
| Grundsteuer A | 7.294 Euro | 20 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 372 | |
Je Einwohner flossen Poggensee im Berichtsjahr 2024 570 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 372 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Poggensee
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Poggensee?
Poggensee setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Poggensee?
310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Poggensee hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Herzogtum Lauenburg von 324 % liegt Poggensee 26 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Poggensee selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.