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Hebesätze Pölchow
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pölchow aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Pölchow hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Pölchow im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 261-größte von 726 Gemeinden des Landes.
Pölchow im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pölchow | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rostock | 370 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pölchow auf Platz 38, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Pölchow liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pölchow | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alt Bukow | 350 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Bastorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Bentwisch | 350 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Gnewitz | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Graal-Müritz | 350 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
Gewerbesteuer in Pölchow an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Pölchow selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pölchow noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Pölchow aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 70.292 Euro | 75 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 7.029 Euro | 7 Euro |
| Grundsteuer B | 77.087 Euro | 82 Euro |
| Grundsteuer A | 12.687 Euro | 14 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 939 | |
Pölchow nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 75 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Mecklenburg-Vorpommern liegt der Median bei 284 Euro.
Bei 939 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pölchow
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pölchow?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pölchow?
Pölchow setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pölchow hoch?
Pölchow liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pölchow. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.