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Bayern Landkreis Deggendorf Plattling

Hebesätze Plattling

Landkreis Deggendorf · AGS 09271146 · 13.061 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Plattling, St

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Plattling ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Deggendorf liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Plattling bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Plattling im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 162-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Plattling im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Plattling, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Plattling 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Deggendorf 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Plattling auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Plattling mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Plattling Grundsteuer B
Außernzell 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bernried 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Deggendorf 350 % 0 Prozentpunkte 330 %
Grafling 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Grattersdorf 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Plattling konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Plattling beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Plattling, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Plattling noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Plattling

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Plattling?

Plattling setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Plattling?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Plattling hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Plattling liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Plattling legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Plattling
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.