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Baden-Württemberg Landkreis Reutlingen Pfullingen

Hebesätze Pfullingen

Landkreis Reutlingen · AGS 08415059 · 18.895 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pfullingen, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pfullingen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Reutlingen liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Pfullingen zum Landesdurchschnitt liegt

Pfullingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 115-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pfullingen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pfullingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pfullingen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Reutlingen 350 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfullingen auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Pfullingen

Gemeinden im Landkreis Reutlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pfullingen Grundsteuer B
Eningen unter Achalm 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Grabenstetten 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Walddorfhäslach 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Römerstein 355 % −5 Prozentpunkte 355 %
Engstingen 350 % −10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Pfullingen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pfullingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pfullingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfullingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfullingen?

In Pfullingen gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfullingen?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pfullingen hoch?

Pfullingen liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Reutlingen von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Pfullingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pfullingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.