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Bayern Landkreis Neu-Ulm Pfaffenhofen a.d.Roth

Hebesätze Pfaffenhofen a.d.Roth

Landkreis Neu-Ulm · AGS 09775143 · 7.379 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pfaffenhofen a.d.Roth, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Pfaffenhofen a.d.Roth setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Neu-Ulm liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Pfaffenhofen a.d.Roth zum Landesdurchschnitt liegt

Pfaffenhofen a.d.Roth liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 356-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Pfaffenhofen a.d.Roth im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pfaffenhofen a.d.Roth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pfaffenhofen a.d.Roth 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neu-Ulm 340 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 17 Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pfaffenhofen a.d.Roth auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Pfaffenhofen a.d.Roth

Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pfaffenhofen a.d.Roth Grundsteuer B
Buch 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Holzheim 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oberroth 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Unterroth 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kellmünz a.d.Iller 360 % +10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Roth konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d.Roth, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Pfaffenhofen a.d.Roth noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pfaffenhofen a.d.Roth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Roth?

Pfaffenhofen a.d.Roth setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pfaffenhofen a.d.Roth?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Pfaffenhofen a.d.Roth hoch?

Pfaffenhofen a.d.Roth liegt 10 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Neu-Ulm von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Pfaffenhofen a.d.Roth legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Pfaffenhofen a.d.Roth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.