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Bayern Landkreis Regensburg Pettendorf

Hebesätze Pettendorf

Landkreis Regensburg · AGS 09375181 · 3.537 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Pettendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Regensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wo Pettendorf im Vergleich steht

Der Wert von 310 % ordnet Pettendorf im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 269 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 150 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 853-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Pettendorf ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pettendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pettendorf 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regensburg 350 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Regensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pettendorf auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Pettendorf

Gemeinden im Landkreis Regensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pettendorf Grundsteuer B
Duggendorf 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Holzheim a.Forst 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Mötzing 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Neutraubling 310 % 0 Prozentpunkte 310 %
Obertraubling 310 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Pettendorf in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 310 % macht daraus 10.361,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pettendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Pettendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pettendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pettendorf?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pettendorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 310 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Pettendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Pettendorf liegt 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Pettendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Pettendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.