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Bayern Landkreis Aichach-Friedberg Petersdorf

Hebesätze Petersdorf

Landkreis Aichach-Friedberg · AGS 09771155 · 1.701 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Petersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Aichach-Friedberg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Petersdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Petersdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.501-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Petersdorf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Petersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Petersdorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Aichach-Friedberg 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Petersdorf auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Petersdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Petersdorf Grundsteuer B
Aichach 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Eurasburg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Friedberg 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Inchenhofen 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Rehling 350 % 0 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Petersdorf in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Petersdorf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Petersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Petersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Petersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Petersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Petersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Petersdorf hoch?

Der Median Landkreis Aichach-Friedberg liegt bei 350 %. Petersdorf liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Petersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Petersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.