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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Passee

Hebesätze Passee

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074060 · 198 Einwohner

Gewerbesteuer
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Passee setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 280 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 79 Prozentpunkte.

Wo Passee im Vergleich steht

Der Wert von 280 % ordnet Passee im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 15 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 6 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 693-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Passee im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Passee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Passee 280 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 −79 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −100 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Passee auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Passee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Passee Grundsteuer B
Brüsewitz 300 % +20 Prozentpunkte 400 %
Gottesgabe 300 % +20 Prozentpunkte 350 %
Krembz 300 % +20 Prozentpunkte 300 %
Lübberstorf 300 % +20 Prozentpunkte 350 %
Lübstorf 300 % +20 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Passee konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 280 % macht daraus 9.359,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.342,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Passee beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Passee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Passee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Passee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Passee?

280 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 9.359,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Passee?

Die Grundsteuer B liegt bei 350 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Passee hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 359 %. Passee liegt 79 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Passee per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Passee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.