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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Lübstorf

Hebesätze Lübstorf

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074048 · 1.470 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübstorf beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 59 Prozentpunkte.

Wie Lübstorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lübstorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 300 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 9 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 165-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Lübstorf vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lübstorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lübstorf 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 −59 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lübstorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Lübstorf liegt

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lübstorf Grundsteuer B
Brüsewitz 300 % 0 Prozentpunkte 400 %
Gottesgabe 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Krembz 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lübberstorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Pingelshagen 300 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Lübstorf anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 300 % ergibt das 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Lübstorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Lübstorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lübstorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lübstorf?

Lübstorf setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lübstorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Lübstorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt der Satz von Lübstorf 59 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lübstorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Lübstorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.