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Rheinland-Pfalz Landkreis Germersheim Ottersheim bei Landau

Hebesätze Ottersheim bei Landau

Landkreis Germersheim · AGS 07334023 · 1.845 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ottersheim bei Landau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Germersheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Ottersheim bei Landau im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Ottersheim bei Landau im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 366-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Ottersheim bei Landau nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ottersheim bei Landau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ottersheim bei Landau 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Germersheim 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 31 Gemeinden im Landkreis Germersheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ottersheim bei Landau auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Ottersheim bei Landau

Gemeinden im Landkreis Germersheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ottersheim bei Landau Grundsteuer B
Freckenfeld 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Minfeld 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Rülzheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Germersheim 395 % −5 Prozentpunkte 465 %
Knittelsheim 395 % −5 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Ottersheim bei Landau

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Ottersheim bei Landau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Ottersheim bei Landau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ottersheim bei Landau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ottersheim bei Landau?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ottersheim bei Landau?

Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ottersheim bei Landau hoch?

Ottersheim bei Landau liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Germersheim von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Ottersheim bei Landau legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ottersheim bei Landau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.