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Hebesätze Ostrach
Ostrach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Sigmaringen liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Wie Ostrach zum Landesdurchschnitt liegt
Ostrach liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 371-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Ostrach im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ostrach | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sigmaringen | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 25 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostrach auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ostrach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beuron | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Bingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Gammertingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Herbertingen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Hohentengen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Ostrach konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo die Festsetzung für Ostrach nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ostrach, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ostrach noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostrach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostrach?
In Ostrach gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostrach?
Ostrach setzt die Grundsteuer B auf 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Ostrach hoch?
Gemessen am Median Landkreis Sigmaringen von 350 % liegt der Satz von Ostrach genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Ostrach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.