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Bayern Landkreis Deggendorf Osterhofen

Hebesätze Osterhofen

Landkreis Deggendorf · AGS 09271141 · 12.132 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Osterhofen, St

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Osterhofen beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Deggendorf liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Osterhofen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Osterhofen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 181-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Osterhofen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Osterhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Osterhofen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Deggendorf 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Osterhofen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Osterhofen

Gemeinden im Landkreis Deggendorf mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Osterhofen Grundsteuer B
Aholming 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Auerbach 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Hengersberg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Iggensbach 330 % 0 Prozentpunkte 360 %
Metten 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Osterhofen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Osterhofen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Osterhofen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Osterhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Osterhofen?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Osterhofen?

Die Grundsteuer B liegt bei 330 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Osterhofen hoch?

Osterhofen liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Deggendorf von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Osterhofen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Osterhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.