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Niedersachsen Landkreis Lüneburg Oldendorf (Luhe)

Hebesätze Oldendorf (Luhe)

Landkreis Lüneburg · AGS 03355027 · 1.043 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oldendorf (Luhe) beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Lüneburg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Oldendorf (Luhe) bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oldendorf (Luhe) im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 717-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Oldendorf (Luhe) im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oldendorf (Luhe), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oldendorf (Luhe) 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lüneburg 390 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 43 Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oldendorf (Luhe) auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lüneburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oldendorf (Luhe) Grundsteuer B
Artlenburg, Flecken 380 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bardowick, Flecken 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kirchgellersen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Vögelsen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Westergellersen 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Oldendorf (Luhe) an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Oldendorf (Luhe) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Oldendorf (Luhe) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oldendorf (Luhe)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oldendorf (Luhe)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oldendorf (Luhe)?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 410 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Oldendorf (Luhe) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Oldendorf (Luhe) liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oldendorf (Luhe) durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oldendorf (Luhe)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.