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Hebesätze Offenbach an der Queich
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Offenbach an der Queich beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Offenbach an der Queich bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Offenbach an der Queich im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 101-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Offenbach an der Queich im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Offenbach an der Queich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Südliche Weinstraße | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Offenbach an der Queich auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Offenbach an der Queich
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Offenbach an der Queich | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Barbelroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Billigheim-Ingenheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkenhördt | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Birkweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Böchingen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Offenbach an der Queich konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Offenbach an der Queich, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Offenbach an der Queich noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Offenbach an der Queich
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Offenbach an der Queich?
380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Offenbach an der Queich?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Offenbach an der Queich hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Offenbach an der Queich liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Offenbach an der Queich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.