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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Oesterdeichstrich

Hebesätze Oesterdeichstrich

Kreis Dithmarschen · AGS 01051084 · 335 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
303 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oesterdeichstrich beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Oesterdeichstrich hoch?

69 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 345 % fest. Damit liegt Oesterdeichstrich im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 416 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 832-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Oesterdeichstrich im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oesterdeichstrich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oesterdeichstrich 345 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oesterdeichstrich auf Platz 62, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Oesterdeichstrich liegt

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oesterdeichstrich Grundsteuer B
Averlak 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Dellstedt 340 % −5 Prozentpunkte 310 %
Dingen 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Elpersbüttel 340 % −5 Prozentpunkte 370 %
Hemme 340 % −5 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Oesterdeichstrich konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 345 %, also 11.531,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oesterdeichstrich, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oesterdeichstrich noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oesterdeichstrich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oesterdeichstrich?

345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oesterdeichstrich?

Oesterdeichstrich setzt die Grundsteuer B auf 368 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oesterdeichstrich hoch?

Oesterdeichstrich liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oesterdeichstrich durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oesterdeichstrich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.