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Hebesätze Oelsnitz/Erzgeb.
Oelsnitz/Erzgeb. setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Oelsnitz/Erzgeb. bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Oelsnitz/Erzgeb. im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 59-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Oelsnitz/Erzgeb. im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Oelsnitz/Erzgeb. | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Oelsnitz/Erzgeb. | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oelsnitz/Erzgeb. auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Oelsnitz/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Annaberg-Buchholz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Aue-Bad Schlema | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Crottendorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Drebach | 390 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Gelenau/Erzgeb. | 390 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
Was die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Erzgeb. konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oelsnitz/Erzgeb., auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oelsnitz/Erzgeb. noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oelsnitz/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Erzgeb.?
Oelsnitz/Erzgeb. setzt 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oelsnitz/Erzgeb.?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Oelsnitz/Erzgeb. hoch?
Im Vergleich zum Median Erzgebirgskreis von 400 % liegt Oelsnitz/Erzgeb. 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Oelsnitz/Erzgeb.. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.