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Baden-Württemberg Landkreis Heilbronn Oedheim

Hebesätze Oedheim

Landkreis Heilbronn · AGS 08125078 · 6.601 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Oedheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Heilbronn liegt bei 363 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Was der Wert für Oedheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Oedheim im zweiten Fünftel; der Satz von 345 % kommt insgesamt 69 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 396-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Oedheim vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oedheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oedheim 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heilbronn 363 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oedheim auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Oedheim liegt

Gemeinden im Landkreis Heilbronn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oedheim Grundsteuer B
Bad Wimpfen 340 % −5 Prozentpunkte 420 %
Cleebronn 350 % +5 Prozentpunkte 370 %
Erlenbach 340 % −5 Prozentpunkte 340 %
Flein 350 % +5 Prozentpunkte 350 %
Massenbachhausen 350 % +5 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Oedheim anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 345 % sind das 11.531,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Oedheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Oedheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oedheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oedheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.531,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oedheim?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oedheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Heilbronn von 363 % liegt Oedheim 18 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Oedheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Oedheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.